Die Tops natürlich immer nur so weit, wie ich sie mitgeteilt bekommen oder selber erarbeitet habe. Also keine Gewähr!!!
MÖG erlaubt ja der Schiri nicht; ich sehe dabei aber keinen Unterschied zu anderen e-Tilgungen. „Man mög(e) mir verzeihen.“ „Mög er in Frieden ruhen.“ Im G-Duden findet sich der Satz: „Er möchte/möge draußen auf mich warten“ Und laut Grammatik darf das Schluss-e doch in der 1. und 3. Pers. entfallen?! Nun ja, es gibt viele Schiri-Entscheidungen, die ich nicht verstehe... |
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Evama |
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Die Statistik Sehr hohe Teilnehmerzahl: 25. |