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Das 190-P-Gerücht:
gra|ben; du gräbst; du grubst; du grübest; gegraben; grab[e]!: Konjunktiv also grübe, nicht gräbe, geschweige denn gräbet.
Dennoch ließ ich gräbet, das 36 P gebracht hätte, vorsichtshalber durch den Schiedsrichter prüfen. Das Urteil war wie erwartet: "Das von Ihnen angefragte Wort GRÄBET wurde als ungültig erkannt. – Begründung: Diese Beugungsform entspricht nicht der deutschen Grammatik."